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GQL Rechtsanwälte berät Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft im Grundsatzverfahren: Europäischer Gerichtshof wird Fremdbesitzverbot prüfen

In einem Grundsatzverfahren hat der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) den Europäischen Gerichtshof mit einem Vorlagebeschluss um Überprüfung des anwaltlichen Fremdbesitzverbots gebeten.

Die Klägerin Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG wurde 2020 von Rechtsanwalt Dr. Daniel Halmer gegründet. Dieser ist auch Gründer und Geschäftsführer des Legal-Tech-Unternehmens Conny GmbH. Im Jahr 2021 trat Dr. Halmer 51 seiner 100 Geschäftsanteile an eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab. Die beklagte RAK München widerrief daraufhin die Zulassung der Klägerin, da die österreichische GmbH weder in Deutschland noch in Österreich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und sich nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als reine Finanzinvestorin nicht an einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft beteiligen darf. Mit ihrer Klage zum BayAGH rügte die Halmer UG die Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit des sog. Fremdbesitzverbots.

Der BayAGH hat nunmehr das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit dem Recht der Europäischen Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH wird nun prüfen, ob Finanzinvestoren, die nicht in der Rechtsanwaltsgesellschaft aktiv tätig sind, sich jedenfalls dann an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn andere Rechtsvorschriften und die Satzung der Gesellschaft die Einhaltung der berufsrechtlichen Verpflichtung und die anwaltliche Unabhängigkeit sicherstellen. Diese Beschränkungen können nach Auffassung des BayAGH gegen die Kapitalverkehrs- und die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Im Verfahren sind zwar die Vorschriften der BRAO in der Fassung bis zum 31.7.2022 maßgeblich. Die Entscheidung des EuGH wird aber gleichermaßen für das mit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022 bestätigte Fremdbesitzverbot Bedeutung haben. Es bestehen vergleichbare Beschränkungen bei anderen freien Berufen, insbesondere bei Steuerberatern, für die die EuGH-Entscheidung ebenfalls relevant sein wird.

Moritz Quecke, Partner bei GQL Rechtsanwälte, der die von Herrn Halmer gegründete Conny GmbH bereits mehrfach vor Verfassungsgerichten erfolgreich vertreten hat, berät und vertritt die Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft sowie die Beigeladenen, die österreichische GmbH und Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. Daniel Halmer gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer, Partner von Hengeler Mueller, Düsseldorf.

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