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Conny GmbH landet Erfolg beim Bundesverfassungsgericht mit GQL-Partner Moritz Quecke

|   Öffentliches Recht

Die Conny GmbH, der Betreiber von CONNY, Deutschlands führender Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht, Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht, hat mit GQL-Partner Moritz Quecke die Aufhebung einer grundrechtswidrigen Entscheidung der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erwirkt.

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, mit der Rechtsanwalt Quecke für die Conny GmbH eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten rügte. Die Conny GmbH hatte die Richter der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die abgelehnten Richter entschieden jedoch selbst über das Ablehnungsgesuch und verwarfen es als unzulässig. Das Verfassungsgericht befand mit Beschluss vom 5. Mai 2021, die Entscheidung beruhe auf grob fehlerhaften Erwägungen und zeige, dass das Landgericht den Gewährleistungsgehalt des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verkannt habe. Das Landgericht habe sich damit zum Richter in eigener Sache gemacht und die Conny GmbH ihrem gesetzlichen Richter entzogen. Mit dem Verwerfungsbeschluss wurde vom Verfassungsgericht auch die damit zusammenhängende Entscheidung zur Zurückweisung der von der Conny GmbH eingelegten Berufung aufgehoben. Über die Berufung entscheidet nun eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin.

Der Volltext des Beschlusses ist auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbar: Beschluss vom 5. Mai 2021 (Az. 1 BvR 526/19)

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